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Compliance-Hinweisgebersystem (Whistleblowing)

Engagement und gemeinsames, loyales Handeln aller Mitarbeiter*innen ist die Grundlage unseres Erfolges als FUNKE Mediengruppe. Deswegen gehört die Einhaltung gesetzlicher, gesellschaftlicher und unternehmensinterner Regeln zu einer positiven und offenen Unternehmenskultur. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, ist es wichtig, von potenziellem Fehlverhalten zu erfahren, um dieses abzustellen.

Allen Mitarbeiter*innen der FUNKE Mediengruppe, aber auch Dritten, wie Kund*innen, Lieferant*innen etc. können Hinweise über mögliche Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder interne Richtlinien gegenüber der Compliance-Abteilung angeben. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Meldungen nach bestem Wissen und wahrheitsgemäß erfolgen müssen.

Das Hinweisgebersystem dient ebenso als Beschwerdeverfahren im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. So sind die unten angegebenen Meldewege auch für alle menschenrechtlichen und umweltbezogenen Verstöße anwendbar, die von § 2 Abs. 2 und 3 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfasst sind.

Durch Ihre Hinweise helfen Sie, Missstände gegenüber Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen, kriminelle Aktivitäten sowie eine Gefährdung für Finanzen und Image frühzeitig aufzudecken und die Entstehung weiteren Schadens zu verhindern.

Hinweise oder Beschwerden können über folgende Meldewege abgebeben werden:

  • Chief Compliance Officer der FUNKE Mediengruppe

  • Persönlich/postalisch: FUNKE Mediengruppe, Chief Compliance Officer, Jakob-Funke-Platz 1, 45127 Essen
    Telefonisch: (+49) 201 804 1746 / (+49) 160 9053 3316
    E-Mail: mark.mickasch@funkemedien.de

  • E-Mail: compliancehinweise@funkemedien.de

  • Postalisch: FUNKE Mediengruppe, Compliance, Jakob-Funke-Platz 1, 45127 Essen

  • Weiterhin besteht die Möglichkeit, mit Frau Dr. Stefanie Hüsken (Telefon: 0201/7209649) oder Herrn Dr. Klaus Dewert (Telefon: 0201/7209627) von der Rechtsanwaltskanzlei BRINKMANN DEWERT & Partner in Essen (compliance.funkemedien@bdp-essen.de) in Kontakt zu treten. Sie können auch einen Termin in der Kanzlei BRINKMANN DEWERT & Partner vereinbaren, um Hinweise in einem persönlichen Gespräch mitzuteilen. Im Rahmen dieses - für den Hinweisgeber kostenfreien - Termins wird auch das weitere Vorgehen im Umgang mit dem Hinweis besprochen.

Alle Hinweise, welche intern oder extern herangetragen werden, werden strikt vertraulich und auf Wunsch anonym behandelt. Dies gilt insbesondere für die persönlichen Daten der Hinweisgeber (gesetzliche Auskunftspflichten bleiben hiervon unberührt). Wir versichern Ihnen, dass alle Hinweise geprüft und bei hinreichendem Anfangsverdacht weiterverfolgt werden.

 

Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren